E-REZEPTE BESTELLEN
Sie können E-Rezepte bei einer Langzeitbehandlung telefonisch oder per E-Mail anfordern.
Tel.: 06102 328200
E-mail: Praxis@Treperman.de
Bitte beachten Sie: E-Rezepte können erst ausgestellt werden, wenn Ihre Krankenkassenkarte in der Praxis eingelesen ist. Ihr Rezeptwunsch kann dann kontaktlos für Sie ausgestellt werden. Sie haben dann die Möglichkeit, bei einer Apotheke Ihrer Wahl das Rezept mit ihrer Krankenkassenkarte einzulösen.
E-Rezepte können am Folgetag der Bestellung in der Apotheke eingelöst werden.
TERMINVERGABE
Wir bitten alle Patienten, im Vorfeld zu Ihrem Praxisbesuch mit uns in Kontakt (telefonisch oder per E-Mail) zu treten.
Tel.: 06102 328200 E-mail: Praxis@Treperman.de
VIDEOSPRECHSTUNDE
Wir haben eine Videosprechstunde für Sie installiert. Sollten Sie Interesse haben, melden sich bitte über die o.g. Kanäle, dann wird Ihnen der Zugang per E-Mail zugesendet.
Ablauf der Videosprechstunde:
Systemvoraussetzungen:
- Smartphone
- oder
- Computer mit Kamera, Lautsprecher und Internetzugang
Ablauf:
- Terminvereinbarung per Mail: Praxis@Treperman.de
- Sie erhalten per Mail eine Nachricht mit einem Link zur Sprechstunde.
- AGB und Datenschutzbestimmungen müssen von Ihnen beachtet werden.
- Sie erhalten Zutritt zum Wartebereich der Videosprechstunde.
- Dies sollte zeitnah zum vereinbarten Termin erfolgen. Wartezeiten sind nicht auszuschließen.
- Der Arzt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie „im Wartebereich“ kontaktieren.
Besonderheiten bei Neupatienten bzw. Patienten ohne Vorstellung im selbigen Quartal:
Hier benötigen wir zwingend folgende Informationen, da die Versichertenkarte im Ersatzverfahren angelegt werden muss:
- Name, Vorname und Geburtsdatum des Versicherten
- Bezeichnung der Krankenkasse
- Krankenversichertennummer
- Versichertenart (Mitglied, familienversichert, Rentnerin/Rentner bzw. Familienangehörige)
- Postleitzahl des Wohnortes
Hierzu können Sie uns einfach einen Foto der Versichertenkarte (Vorder-/Rückseite) zukommen lassen. Die Versichertenart und die Postleitzahl des Wohnortes sind nicht auf der Versichertenkarte gespeichert und müssen daher in der Videosprechstunde erfragt werden, sofern keine Übernahme aus der Patientenstammdatei erfolgen kann.